Ärztekammer Westfalen-Lippe degree and diploma
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Münster, ist die berufliche Vertretung der rund 49.000 Ärztinnen und Ärzten, die im Landesteil Westfalen-Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) ihren Beruf ausüben oder – falls nicht berufstätig – ihren Wohnsitz haben. Die ÄKWL ist die viertgrößte der insgesamt 17 Ärztekammern in Deutschland.
Als zuständige Aufsichtsbehörde übt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsaufsicht über die ÄKWL aus.
Alle Entscheidungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe werden von Gremien und Organen getroffen, die sich aus (alle fünf Jahre) gewählten, ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten zusammensetzen.
Das höchste beschlussfassende Organ der ÄKWL ist die Kammerversammlung, die in der laufenden Wahlperiode aus 121 Mitgliedern besteht. Sie berät und beschließt – entsprechend den Vorgaben des Heilberufsgesetzes NRW und der Satzung der Ärztekammer – über alle Aufgaben und Angelegenheiten der ÄKWL vom Haushalt bis zur Berufs- und Weiterbildungsordnung.
Der Kammerversammlung obliegt die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Vorstandsmitglieder. Für die Umsetzung ihrer Beschlüsse in einzelnen Sachbereichen, zur intensiven Beratung und zur Abgabe von Beschlussempfehlungen bildet sie entsprechende AusschüsseAn-, Änderungs- und Abmeldung
Die Voraussetzung für die Anmeldung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist im Heilberufsgesetz NW geregelt. Gem. § 2 dieses Gesetzes gehören alle Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammer an, die in Westfalen-Lippe ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) haben.
Bitte melden Sie sich innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihrer Approbationsurkunde bzw. Ihrer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe an. Verwenden Sie bitte hierfür den elektronischen Meldebogen. Bitte beachten Sie auch die dem Meldebogen anhängende Berufshaftpflichterklärung (siehe hierzu: Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe § 21).
Die notwendigen urkundlichen Nachweise benötigen wir bei einer Erstmeldung in amtlich beglaubigter Form. Falls Ihnen die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 BÄO von einer der westfälisch-lippischen Bezirksregierungen erteilt wurde, ist eine Vorlage dieser Urkunde bei uns nicht erforderlich.
Wechsel von einer anderen Kammer
Sofern Sie bisher einer anderen Ärztekammer angehören und nach Westfalen-Lippe kommen, bitten wir Sie, sich zusätzlich dort abzumelden, damit uns die urkundlichen Nachweise (Meldeakte) zugesandt werden. Sofern Sie weitere Urkunden, z. B. Promotionsurkunde, besitzen, die der Kammer bisher noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte in amtlich beglaubigter Form oder im Original ein. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung unseren elektronischen Meldebogen.
Für weitere Änderungen bitten wir Sie, das Formular “Stellenaufgabe, -wechsel, Umzug?” zu verwenden oder Sie aktualisieren Ihre Daten direkt im Kammer-Portal unter Kammerservice > Stammdaten. Für den Verzug in einen anderen Kammerbereich oder ins Ausland nutzen Sie bitte das Formular “Kammerwechsel”.
Die Anmeldung bei der Ärztekammer gilt nicht automatisch auch für das berufsständische Versorgungswerk. Bitte melden Sie sich direkt bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe an, sobald Sie eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen.
